Der Beruf des Zahnarztes ist vielseitig und spannend. Die Berufsbezeichnung ist geschützt und darf nur von einem erfolgreichen Absolventen des Studiums der Zahnmedizin verwendet werden. Eine Ausübung des Berufs setzt in Deutschland eine gültige Berufszulassung voraus. Zum Tätigkeitsbereich von Zahnärzten zählen Diagnose, Therapie und Prävention von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. In einer Zahnarztpraxis werden ebenfalls Patienten, die durch Arbeitsunfälle Schäden an den Zähnen erlitten, behandelt. Die Ausbildung für den Zahnarztberuf erfordert ein Studium der Zahnheilkunde an einer Universität oder Hochschule.
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