Zahnarzt

Der Beruf des Zahnarztes ist vielseitig und spannend. Die Berufsbezeichnung ist geschützt und darf nur von einem erfolgreichen Absolventen des Studiums der Zahnmedizin verwendet werden. Eine Ausübung des Berufs setzt in Deutschland eine gültige Berufszulassung voraus. Zum Tätigkeitsbereich von Zahnärzten zählen Diagnose, Therapie und Prävention von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. In einer Zahnarztpraxis werden ebenfalls Patienten, die durch Arbeitsunfälle Schäden an den Zähnen erlitten, behandelt. Die Ausbildung für den Zahnarztberuf erfordert ein Studium der Zahnheilkunde an einer Universität oder Hochschule. Voraussetzung, um zum Studium zugelassen zu werden, ist die allgemeine Hochschulreife. 

Ein zahnmedizinisches Studium dauert mindestens zehn Semester und besteht aus einem vorklinischen sowie einem klinischen Teil, wobei jeder Teilbereich fünf Semester umfasst. An das Ende des Studiums schließen sich vorgeschriebene staatliche Prüfungen wie die naturwissenschaftliche Vorprüfung, die zahnärztliche Vorprüfung und die zahnärztliche Prüfung an. Meist werden die Examen nach einer Regelstudienzeit von zehn Semestern und sechs Monaten abgelegt. Nicht jeder, der gern Zahnarzt werden möchte, erhält die Zulassung zum Studium, denn das Fach Zahnmedizin unterliegt dem Numerus clausus.   

Der Zahnarztberuf ist anspruchsvoll und erfordert neben einem umfangreichem Fachwissen und manuellem Geschick auch persönliche Qualitäten. Im Umgang mit Patienten sind Geduld, Diplomatie und Verständnis wichtige Faktoren. Auch unternehmerisches Geschick und Kenntnisse in der Personalführung zeichnen Zahnärzte aus, die sich nach zweijähriger Assistenzzeit in einer Zahnklinik oder einer Zahnarztpraxis selbstständig machen und eine eigene Praxis eröffnen. Heute sind viele junge Ärzte auch im Angestelltenverhältnis in einer Zahnklinik oder einer Gemeinschaftspraxis tätig. Zahlreiche Zahnärzte bevorzugen geregelte Arbeitszeiten und ein minimales wirtschaftliches Risiko. Sie ziehen deshalb die Sicherheit eines angestellten Arbeitsverhältnisses in einem Ärzteteam der Selbstständigkeit vor.   

Die Anforderungen an den Beruf steigen durch den höheren Wettbewerbsdruck stetig, während gleichzeitig der administrative Aufwand wächst. Nach mehrjähriger Berufspraxis besteht die Möglichkeit, sich weiter zu spezialisieren und eine Zahnarzt-Fachspezifikation beispielsweise im Bereich der Kieferorthopädie, Parodontologie, Implantologie oder Kinderzahnheilkunde anzustreben. Zum Leistungsspektrum einer zahnärztlichen Praxis gehört, neben der Beratung der Patienten, die Behandlung von Zahnlöchern, geschädigten Zahnwurzeln, freiliegenden Zahnhälsen und entzündetem Zahnfleisch. Für die Behandlung stehen in den meisten Zahnarztpraxen hochmoderne Geräte zur Verfügung. Deshalb müssen Zahnärzte ebenfalls in der Lage sein, mit feinen Geräten, kleinen Bohrern, Lasern oder Absauggeräten umzugehen. Ein gewisses technisches Verständnis ist deshalb ebenfalls Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufsausübung. Bei Fehlstellungen werden korrigierende Spangen von Zahnärzten angepasst.

Das Anfertigen von Zahnersätzen, wie Brücken und Kronen, wird meist von einem spezialisierten Labor durchgeführt, während Zahnärzte die festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnprothesen anschließend einsetzen. Einige Behandlungen, wie die professionelle Zahnreinigung, werden in der Praxis oft von Dental-Assistentinnen, die den Facharzt unterstützen, durchgeführt. Vor einer Zahnbehandlung wird der Zahnstatus und der Zustand des Zahnfleisches durch die Zahnärzte erfasst und die weitere Behandlung gemeinsam mit dem Patienten besprochen. 

Neben der Sprechstunde in der eigenen Praxis übernehmen Zahnärzte auch Vertretungen im Rahmen von Bereitschaftsdiensten oder Urlaubsvertretungen ärztlicher Kollegen. Während des Notfalldienstes führen Zahnärzte Notfallbehandlungen an Wochenenden oder außerhalb herkömmlicher Sprechzeiten durch. Bereitschafts-Sprechstunden werden meist von Patienten, die unter akuten Zahnschmerzen leiden in Anspruch genommen.


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